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Richtlinien für die Weiterbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychoanalyse DPV/IPA (Stand November 2005)

Das Training in Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalyse in der DPV ist nach den Minimal Standards for Training in Child and Adolescent Psychoanalysis des COCAP der IPA ausgerichtet, die im Juli 1999 mit einer Ergänzung im Juli 2000 vom Executive Council der IPA bestätigt wurden. Ein komplette Überarbeitung erfolgte im Januar 2007, die dann endgültig im März 2007 vom BOARD beschlossen wurde. Voraussetzungen für die Anerkennung als Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalytiker in der DPV/IPA sind:

I. Mitglied der DPV/IPA

II. Nachweis regelmäßiger Teilnahme an einem theoretischen Lehrprogramm, das von den einzelnen DPV-Instituten nach deren lokalen Gegebenheiten (evt. auch in Blockform in Zusammenarbeit mit anderen DPV/IPA-Instituten) speziell für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalyse angeboten wird und folgende Inhalte abdecken sollte:

a) Entwicklungspsychologie (empfohlen in Verbindung mit Säuglings-, Kleinkindbeobachtung) b) Psychopathologie im Kindes- und Jugendlichenalter (incl. Psychiatrische Erkrankungen) c) Theorien zu neurotischen Fehlentwicklungen und anderen Entwicklungsstörungen im Kin-des- und Jugendlichenalter d) Technik der Erstinterview e) Diagnostik und Indikation f) Technik der Elterngespräche g) Technik der Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalyse h) Ethische Prinzipien und Verfahren (die speziell die Behandlung von Kindern und Jugendlichen betreffen).

III. Die psychoanalytische Behandlung von mindestens zwei Fällen verschiedener Altersstufen (Underfives, Latenz, Adoleszenz) und vorzugsweise verschiedenen Geschlechts in einem hochfrequenten Setting von 4 Stunden pro Woche (entsprechend den Frequenz-Vorgaben der DPV für das Erwachsenenalter) kontinuierlich über mindestens ein Jahr mit wöchentlicher Supervision durch DPV- oder IPA-anerkannte Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalytiker, die vom zAA der DPV dazu beauftragt wurden. Die Supervisionen sollen bei mehreren Supervisoren erfolgen. Sind Supervisionsmöglichkeiten am Ort in nicht ausreichender Zahl vorhanden, ist Supervision auch per Telefon möglich. Sehr empfohlen wird die Behandlung eines dritten Falles, um Erfahrung in allen Altersstufen nachweisen zu können.

IV. Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Fallseminaren, auf denen alle Formen klinischer Arbeit (auch Elternarbeit) vorgestellt werden, die wöchentlich oder - wo dies nicht angeboten werden kann - in Blockseminaren auch in Zusammenarbeit mit anderen DPV/IPA-Instituten durchgeführt werden. Die klinische Arbeit sollte zumindest einmal jährlich in den Fallpräsentationen in einem zusammenfassenden Überblick dargestellt werden.

V. Abschluss des Trainings durch
a) Erfolgreiche Darstellung und Diskussion einer hochfrequenten Behandlung eines Kindes oder Jugendlichen auf einer DPV-Tagung vor einer vom zAA der DPV eingesetzten
Prüfungskommission aus 3 Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalytikern, und DPV-Mitgliedern, die überwiegend nicht aus dem Heimatinstitut des Vortragenden stammen.

b) Die Falldarstellung kann auch während einer Fortbildungswoche in Kinder- und Jugendlichenpsychoanalyse im Ausland erfolgen, wenn sie von Mitgliedern einer IPA Gesellschaft
organisiert wird. In der Prüfungskommission muss 1 Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalytiker mitwirken, der vom zAA der DPV zur Supervision für Kinder- und Jugendlichenanalyse
beauftragt wurde. Auch die beiden anderen Prüfer müssen die zuvor genannten Qualifikationen erfüllen. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission muss mit dem zAA der DPV
abgestimmt werden.

VI. Für eine Übergangszeit von 6 Jahren nach Verabschiedung dieser Richtlinien durch den zAA und die Mitgliederversammlung sollen Übergangsregelungen mit Einzelfallprüfung für jene Kollegen gelten, die bereits Teile der Ausbildung durch Eigeninitiative vor Einführung der Richtlinien absolviert haben, so dass es für sie eine unzumutbare Härte darstellen würde, das volle Trainingsprogramm zu durchlaufen. Die Übergangsregelung hat jedoch sicherzustellen, dass auch in diesen Einzelfällen die Anforderungen der IPA erfüllt werden.

Die unter III geforderten Bedingungen müssen erfüllt sein. Die Anerkennung der theoretischen und kasuistischen Seminare erfolgt in Einzelfallprüfung durch eine Kommission, die aus 3 Kinder- und Jugendlichenpsychoanalytikern zusammengesetzt ist und vom zAA bestätigt wird.

Ein hochfrequenter Behandlungsfall muss vor einer Kommission und zu den Bedingungen, wie unter V. festgelegt, erfolgreich dargestellt und diskutiert werden.