Kontaktadresse:

Dr. Isolde Böhme
Leiterin der DPV-Weiterbildung „Psychoanalytische Sozial- und Kulturtheorie“
Händelstrasse 28
50674 Köln
Telefon Praxis 0221-2407148
privat  0221 2408373
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Die Weiterbildung wird an folgenden Instituten angeboten: Berlin, Bremen, Frankfurt, Freiburg, Gießen, Hamburg, Heidelberg/Karlsruhe, Kassel, Köln-Düsseldorf, Leipzig, Mainz, München, Stuttgart/Tübingen und Ulm.

Allgemeiner Hinweis

Die Weiterbildung Psychoanalytische Sozial- und Kulturtheorie (psa-SuK) richtet sich an AkademikerInnen solcher Berufsgruppen, die die psychoanalytische Methode in ihrem Arbeitsfeld anwenden können, zum Beispiel in den Fachgebieten Philosophie, allgemeiner oder Schul-Pädagogik, Theologie, Jura, Kunst-, Kultur-, Sozial-, Politik-, Wirtschafts- sowie Naturwissenschaften. Auch sozial- und kulturanalytische Reflexionen in Psychologie und Medizin sind einbegriffen. Voraussetzung für diese Weiterbildung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Berufstätigkeit und ausreichende Berufserfahrung. Die Weiterbil­dung schließt an die kulturtheoretischen Schriften Freuds an.

Die Psychoanalyse braucht den Austausch mit anderen Wissenschaften, der mit diesem Curriculum gefördert wird. Sie ist bereits in einigen sozial-kulturellen Fächern fester Bestandteil der Denktraditionen. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot der DPV, das die klassischen Anteile psychoanalytischen Arbeitens, nämlich psychoanalytische Selbsterfahrung, Theorieentwicklung sowie psychoanalytisches Verstehen unter Super­vision und Praxisseminare enthält, soll die fachspezifische Arbeit in den jeweiligen Ar­beits­fel­dern ergänzen und bereichern.

Die Weiterbildung, unterrichtet von erfahrenen PsychoanalytikerInnen der DPV, soll die Fähigkeit vermitteln, unbewusste Phänomene, insbesondere die Bedeutung von Über- tragungs- und Gegenübertragungsprozessen in wissenschaftlichen und beratungs- orientierten Arbeitsfeldern zu erkennen. Mit einem auf diese Weise erweiterten psycho- analytischen Blick in die akademischen Arbeitsfelder wird eine neue Dimension des Umgangs mit sonst unbeleuchtet bleibenden Interaktionsprozessen möglich. Für AbsolventInnen der Weiterbildung verändert sich dadurch die Qualität des Verstehens im eigenen Arbeitsfeld.

1. Allgemeine Weiterbildungsbestimmungen

1.1 Die Weiterbildung umfasst eine persönliche Psychoanalyse, theoretische Lehr- veranstaltungen, die Anwendung psychoanalytischer Kenntnisse in den Arbeits- feldern der Weiterbildungsteilnehmer unter Supervision und ein Anwendungs- seminar.

1.2 Der Weiterbildungsausschuss Psychoanalytische Sozial- und Kulturtheorie wird von einer/m vom Vorstand der DPV bestimmten LehranalytikerIn geleitet. Ihm gehören außerdem je ein/e VertreterIn der an der Weiterbildung teilnehmenden DPV-Institute an. Teilnehmende Institute sind solche, die Veranstaltungen für die Weiterbildung Psychoanalytische Sozial- und Kulturtheorie anbieten.

1.3 Zulassung zur Weiterbildung

Die Zulassung zur Weiterbildung erfolgt durch zwei Eignungsgespräche bei zwei von den teilnehmenden Instituten dazu autorisierten Mitgliedern. Auf der Grundlage dieser Gespräche entscheidet der Weiterbildungsausschuss Psychoanalytische Sozial- und Kulturtheorie über die Zulassung zur Weiterbildung.

2. Das Weiterbildungsverhältnis

2.1 Verantwortlich für die Durchführung der Weiterbildung ist der Weiterbildungs- ausschuss Psychoanalytische Sozial- und Kulturtheorie. Er entscheidet über die Anerkennung von Lehrveranstaltungen als Bausteine dieser Weiterbildung und über alle anderen Weiterbildungsfragen in Kooperation mit den teilnehmenden Instituten.

2.2 Die Weiterbildung endet mit einer schriftlichen Arbeit, die in einem “Abschluss- kolloquium Psychoanalytische Sozial- und Kulturtheorie” zu vertreten ist.

3. Verlauf der Weiterbildung

3.1 Die persönliche Psychoanalyse ist bei einem/r PsychoanalytikerIn der DPV durch- zuführen. Sie kann auch als Gruppenanalyse durchgeführt werden, wenn sich der Anwendungsbereich, in dem der/die KandidatIn arbeitet, auf Gruppen bezieht. Der/die GruppenanalytikerIn soll DPV-Mitglied und GruppenanalytikerIn sein.

Die KandidatInnen wählen aus dem Kreis der DPV-PsychoanalytikerInnen den/die AnalytikerIn ihrer Wahl aus. Die persönlichen AnalytikerInnen sollen nicht an der sonstigen Weiterbildung ihrer AnalysandInnen teilnehmen.

Psychoanalytische Selbsterfahrung, die vor der Aufnahme dieser Weiterbildung er­langt wurde, kann anerkannt werden.

3.2 Als theoretische Weiterbildung ist der Besuch von Seminaren zu folgenden Themenbereichen nachzuweisen:

3.2.1 Wichtige kulturtheoretische und klinische Arbeiten der Psychoanalyse

3.2.2 Psychoanalytische Denktraditionen (z.B. Strukturlehre, Objektbeziehungspsycho- logie, Ich-Psychologie)

3.2.3 Entwicklungspsychologie, lebenslange Entwicklung

3.2.4 Außerdem sollen Seminare zum persönlichen Schwerpunkt der Weiterbildungs- teilnehmerInnen besucht werden, wie z.B.:

  • psychoanalytische Theorie der Kommunikation insbesondere in Gruppen und Organisationen
  • das Verhältnis der Psychoanalyse zu ihren Nachbardisziplinen
  • psychoanalytische Grundlagenforschung
  • Hermeneutik
  • Kunst und Psychoanalyse

3.3 Die WeiterbildungsteilnehmerInnen können unter solchen Seminaren wählen, die von den Instituten der DPV als Lehrveranstaltungen für die Weiterbildung Psychoanalytische Sozial- und Kulturtheorie ausgewiesen worden sind. Der Weiterbildungsausschuss Psychoanalytische Sozial- und Kulturtheorie stellt in jedem Semester einen Katalog dieser Veranstaltungen zusammen.

Die Veranstal­tun­gen zu 3.2.1 bis 3.2.4 sollten kontinuierlich über mindestens ein Semester stattfinden. Blockveranstaltungen müssen einen entsprechenden Umfang haben. Der Besuch der einzelnen Seminare ist von den SeminarleiterInnen zu beschei­ni­gen. Der Besuch weiterer Veranstaltungen, zum Beispiel im Rahmen der psychoanalytischen Sommeruniversität, kann auf Antrag für diese Weiterbildung anerkannt werden.

3.4 Die gesamte Zeit der Weiterbildung wird von einem kulturanalytischen Seminar begleitet, in dem die WeiterbildungsteilnehmerInnen ihre Arbeitsfelder vorstellen und gemeinsam mit den LeiterInnen verschiedene Wege zum Unbewussten in diesen Feldern erarbeiten. Diese Seminare werden in Blockform an Wochenenden dreimal im Jahr durchgeführt.

3.5 Das psychoanalytische Verstehen des Geschehens im jeweiligen Arbeitsfeld wird von einer kontinuierlichen Supervision bei einem/r DPV-AnalytikerIn begleitet.

4. Abschluss der Weiterbildung

Der Weiterbildungsausschuss prüft auf Antrag des/der WeiterbildungsteilnehmerIn, ob die Anforderungen nach Absatz 3.1 bis 3.5 erfüllt sind und erteilt die Zu­las­sung zur Abschlussprüfung. Zum Abschluss der Weiterbildung ist eine schriftliche Arbeit anzufertigen, in der die KandidatInnen zeigen, dass sie die psycho­ana­ly­tische Methode auf ihr berufliches Arbeitsfeld anwenden können. Sie sollen an einem ausgewählten Beispiel darstellen, wie unbewusste Prozesse wirksam sind und wie deren Berücksichtigung Einfluss auf das jeweilige Arbeitsergebnis nimmt. Die schriftliche Arbeit ist in einem Abschlusskolloquium vor dem Weiterbil­dungs­ausschuss Psychoanalytische Sozial- und Kulturtheorie zu vertreten.

5. Status in örtlichen DPV-Instituten und der DPV

Nach Abschluss der Weiterbildung können die AbsolventInnen einen Antrag auf affiliierte Mitgliedschaft in der DPV stellen. Die örtlichen DPV-Institute entscheiden über einen Mitgliedsstatus der AbsolventInnen in ihrem Institut.

6. Gebühren

Es entstehen folgende Kosten:

  • 200 € Bewerbungsgebühr
  • Gebühren für die persönliche psychoanalytische Selbsterfahrung sowie die Supervision. Sie sind zwischen den TeilnehmerInnen und den PsychoanalytikerInnen zu vereinbaren.
  • Für die theoretischen Seminare und die Teilnahme an den kulturanalytischen Seminaren (ein bzw. zwei Wochenendblöcke pro Semester) wird eine Gebühr von 150 € pro Semester erhoben.
  • Prüfungsgebühr 200 € (Kolloquium)