Grundlagen und Standards

Zusammengestellt vom Zentralen Ausbildungsausschuss (zAA) der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV)

Dipl.-Psych. Gerd Schmithüsen, Leiter zAA
Prof. Dr. med. Burkhard Brosig, stellv. Leiter zAA


Stand: Juli 2019

Alle Bilder und Fotos mit freundlicher Genehmigung des Sigmund Freud Museums in London

Allgemeines

Die Deutsche Psychoanalytische Vereinigung (DPV) hat zur Organisation und Kontrolle der psychoanalytischen Ausbildung einen zentralen Ausbildungsausschuss (zAA) gebildet. Der zentrale Ausbildungsausschuss sorgt für die Einhaltung der Ausbildungsstandards der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV). Diesem Zweck dienen die Ausbildungsrichtlinien, in denen die Zulassungsbedingungen, das Zulassungsverfahren, der Ausbildungsverlauf, der Ausbildungsabschluss und die Zusatzausbildungen geregelt sind.

Der zentrale Ausbildungsausschuss (zAA)

Die Mitglieder des zentralen Ausbildungsausschusses werden von den Instituten und Arbeitsgemeinschaften der DPV nominiert und von den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung der DPV für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Im zentralen Ausbildungsausschuss sind die Institute und Arbeitsgemeinschaften daher mit Sitz und Stimme vertreten. Diese Vertreter der Institute und Arbeitsgemeinschaften im zAA sind zugleich als Vertreter des zAA in den örtlichen Ausbildungsausschüssen (öAA) der Institute und Arbeitsgemeinschaften für die Einhaltung der Standards dort verantwortlich.

Die Institute und Arbeitsgemeinschaften

Die Ausbildung zum "Psychoanalytiker (DPV/IPV)" erfolgt in den Instituten und Arbeitsgemeinschaften der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (z.Z. 13). Die Institute und Arbeitsgemeinschaften der DPV haben als Aus- und Weiterbildungsinstitute sowohl die staatliche Anerkennung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) für die Ausbildung von Diplom-Psychologen als auch über die dazu von den Landesärztekammern befugten Ärzte am Institut die Anerkennung der jeweiligen Landesärztekammern zur Weiterbildung von Ärzten für die Bereichsbezeichnung Psychoanalyse. Die Aus- und Weiterbildung nach diesen öffentlich-rechtlichen Regelwerken haben die Institute und Arbeitsgemeinschaften in ihre jeweiligen Aus- und Weiterbildungsordnungen integriert. Die Ausbildungsgänge überlappen sich. Manche Ausbildungsanteile sind identisch, so dass die Ausbildungen in der Regel parallel möglich sind.

Tätigkeit im Gesundheitswesen für Ärzte und Diplom-Psychologen

Die Ausbildung zum Psychoanalytiker mit dem Ziel beruflicher Tätigkeit als Analytischer Psychotherapeut im Gesundheitswesen setzt bei Ärzten die von den Instituten und Arbeitsgemeinschaften angebotene Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammern voraus, bei Diplom-Psychologen entsprechend die Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG u. PsychThG-APrV) zum Psychologischen Psychotherapeuten.

Andere akademische Berufe

Interessenten aus anderen akademischen Berufsfeldern als Medizin und Psychologie, die an einer psychoanalytischen Ausbildung interessiert sind, können sich für eine individuelle Beratung an die Leiter der örtlichen Ausbildungsausschüsse (öAA) wenden.

Zulassungsvoraussetzungen - Wissenschaftliche Vorbildung

Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin oder Psychologie. Ausländische Bewerber bedürfen eines entsprechenden Hochschulabschlusses. Über die Möglichkeiten der Zulassung von Absolventen aus anderen Hochschulbereichen gibt eine individuelle Beratung Auskunft (s.o.).

Alter
Das Alter sollte bei der Bewerbung 25 Jahre nicht unterschreiten.

Persönliche Eignung
Was wird erwartet? Die spezifischen Erfordernisse und Belastungen der Ausbildung und der späteren Arbeit als Psychoanalytiker machen eine Vorauswahl notwendig. Die persönliche Eignung wird in drei Gesprächen mit verschiedenen Lehranalytikern der DPV beurteilt. Der Bewerber sollte über eine angemessene Integrität, Aufrichtigkeit, Reife und Flexibilität verfügen, da sein wichtigstes Arbeitsinstrument die eigene Person ist. Er muss eine ausreichende Fähigkeit zur Selbstbeobachtung zeigen und in der Lage sein, interpersonale Grenzen einzuhalten.

Wer entscheidet?
Die Entscheidung über die Eignung fällt der örtliche Ausbildungsauschuss des Institutes oder der Arbeitsgemeinschaft, an den der Bewerber sich gewandt hat. Er spricht die Empfehlung über Zulassung oder Ablehnung an den zAA aus.

Zulassungsverfahren
Wo erfolgt die Bewerbung?
Interessenten und Bewerber wenden sich an das Institut oder die Arbeitsgemeinschaft der DPV, an dem/der die Ausbildung begonnen werden soll. Dieses Institut oder diese Arbeitsgemeinschaft übernimmt dann die Organisation und die Verantwortung für die Bewerbung. Anlaufstelle ist entweder das Sekretariat oder der Leiter öAA. Auf Wunsch erfolgt die Zusendung des Informationsmaterials und/oder eine individuelle Beratung.

Bewerbungsinterviews
Reihenfolge des Vorgehens
Nach Erhalt des Informationsmaterials wird zunächst die Bewerbungsgebühr (z.Z. 200,00 €) überwiesen; der Bewerber erhält die Bewerbungsbögen und die Liste der Lehranalytiker. Er vereinbart mit drei Lehranalytikern eines Institutes oder Arbeitsgemeinschaft seine Interviewtermine. Je ein Bewerbungsbogen wird zusammen mit einem schriftlichen persönlich gehaltenen Lebenslauf an die drei Interviewer gesandt.

Ziel des Bewerbungsinterviews
Ziel des Bewerbungsinterviews ist es, dem Interviewer einen Eindruck von der Persönlichkeit des Bewerbers zu ermöglichen, seine Motivation kennen zu lernen und seine Eignung einschätzen zu können. Der Interviewer wird seine Einschätzung dem Bewerber in der Regel nicht mitteilen, vielmehr besprechen die drei Interviewer gemeinsam mit den Mitgliedern des örtlichen Ausbildungs- oder Zulassungsausschusses die Ergebnisse der einzelnen Interviews und stimmen dann darüber ab, ob der Bewerber auf Grund seiner beruflichen und persönlichen Eignung dem zAA zur Zulassung empfohlen wird.

Wer lässt zu?
Die Mitteilung des Ergebnisses der Bewerbung an den Bewerber erfolgt durch den Leiter des zAA. Wird die Zulassung ausgesprochen, erhält der Bewerber den Status eines "zugelassenen Ausbildungsteilnehmer" (zAT) der DPV. Im Falle einer Ablehnung hat der Bewerber die Möglichkeit, mit dem Leiter des öAA oder einem seiner Interviewer ein Gespräch über die Ablehnungsgründe zu führen.

Ausbildungsverlauf

Die psychoanalytische Ausbildung ist als berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung organisiert und dauert mindesten 5 Jahre. Sie umfasst

  • die Lehranalyse
  • die theoretischen Lehrveranstaltungen, Praktika und klinischen Seminare
  • die praktische Ausbildung als psychoanalytische Krankenbehandlung unter Anleitung (Supervision)

Als Beginn der Ausbildung im Sinne der Ausbildungsrichtlinien der DPV gilt der Beginn der Lehranalyse. Mit dem Beginn der Lehranalyse entsteht der Status eines "Ausbildungsteilnehmers (AT) der DPV.


Die Lehranalyse
Die Lehranalyse ist Grundlage und zentraler Bestandteil der psychoanalytischen Ausbildung. Sie vermittelt die unverzichtbare persönliche Selbsterfahrung mit der psychoanalytischen Methode. Sie hat nicht nur eine wissenschaftlich-didaktische Funktion, sondern dient auch der Entwicklung eines hohen Grades an Fähigkeit zur Selbstbeobachtung, Selbstreflexion und andauernder Selbstanalyse. Sie fördert die Entstehung einer für die Arbeit als Psychoanalytiker notwendigen grundlegenden psychoanalytischen Haltung und die Fähigkeit zu kreativer Offenheit gegenüber allem, was im Lernen und Erfahren der psychoanalytischen Arbeit erworben wird. Die Lehranalyse vermittelt die persönliche Erfahrung der Bedeutsamkeit von Kindheitserfahrungen, Erinnerungen und Phantasien, die Unausweichlichkeit der Übertragung, die Macht unbewusster Vorgänge, die es bewusst zu machen gilt und der Widerstände gegen die Bewusstmachung. Die Lehranalyse soll dem zukünftigen Psychoanalytiker dazu verhelfen, widerstandsfähiger zu werden in seiner psychologischen Verletzbarkeit und genügend frei von Charakterzügen, die seine psychoanalytische Arbeit behindern könnten.

Sonderstellung: Die Lehranalyse als persönliche Analyse braucht einen geschützten Raum. Deshalb ist der Lehranalytiker, der die Lehranalyse durchführt, in keiner Weise an der Beurteilung der Ausbildungsfortschritte seiner Analysanden beteiligt (sog. "non-reporting-system").

Wahl des Lehranalytikers: Der zugelassenen Ausbildungsteilnehmer (zAT) wählt aus dem Kreis der mit Lehranalysen betrauten Mitglieder der DPV seinen Lehranalytiker aus.

Organisation: Die Lehranalyse findet in der Regel in vier oder fünf Einzelsitzungen pro Woche an jeweils verschiedenen Tagen statt. Die Dauer der Sitzung beträgt mindestens 45 Minuten. Die Höhe des Honorars wird zwischen Analysand und Lehranalytiker vereinbart. Die Lehranalyse begleitet in der Regel die gesamte Ausbildung.

Empfehlung: Es wird empfohlen, vor Beginn der Teilnahme am Ausbildungsprogramm des Institutes oder der Arbeitsgemeinschaft bereits eine Zeitlang in Lehranalyse zu sein.

Theoretische Lehrveranstaltungen und Praktika
Vorbemerkung
In Lehrveranstaltungen und Praktika werden dem Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ein umfassendes Verständnis der psychoanalytischen Theorie und der klinischen Praxis in ihrer wechselseitigen Beeinflussung vermittelt. In einem mit der eigenen Lehranalyse interferierenden Lernprozess werden mittels kreativer und kritischer Untersuchung klinischer Situationen und theoretischer Probleme die Wege zur Bildung von Arbeitshypothesen über klinische Situationen eingeübt und der Umgang mit der Theorie für den Verstehensprozess gelernt. Lehranalyse, theoretische Lehrveranstaltungen und die praktische Ausbildung unter Supervision werden als integrativer Prozess verstanden.

Inhalte der theoretischen Lehrveranstaltungen
Inhalte und Stundenzahl werden durch die Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der Institute und Arbeitsgemeinschaften geregelt, in die die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und die Weiterbildung nach den Richtlinien der Landesärztekammer eingearbeitet sind.

Die Inhalte im Einzelnen:

  • Psychoanalytische Entwicklungslehre (psychosexuelle Phasen, Latenz, Pubertät, Adoleszenz)
  • Psychoanalytische Persönlichkeitslehre
  • Psychopathologie
  • Allgemeine Neurosenlehre (Grundbegriffe, Triebtheorie, Strukturtheorie, Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie)
  • Spezielle Neurosenlehre (Hysterie, Phobie, Angstneurose, Neurotische Depression)
  • Störungen der frühen Ich-Entwicklung (pathologischer Narzissmus, Borderline-Störung, Perversionen, Sucht, Psychosen)
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Psychoanalytische Traumtheorie
  • Theorie der psychoanalytischen Behandlungstechnik
  • Grundlagen der psychoanalytischen Kulturtheorie und Sozialpsychologie

Zusätzliche theoretische Lehrveranstaltungen

  • Theorie und Technik der psychoanalytischen Erstuntersuchung
  • Theorien und Methoden der Kurzzeitpsychotherapie und der Tiefenpsychologisch fundierten
  • Psychotherapie einschließlich Prävention und Rehabilitation
  • Psychodynamik der Familie, der Paarbeziehung und der Gruppe
  • Einführung in Behandlungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen
  • Einführung in die Psychodiagnostik unter Einschluss psychoanalytischer Testverfahren
  • Einführung in die Lerntheorie einschließlich Indikation und Methodik der Verhaltenstherapie
  • Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung
  • Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Richtlinien-Psychotherapie, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen

Klinisch-psychiatrische Kenntnisse und Erfahrungen
Es wird dringend empfohlen, die klinisch-psychiatrische Erfahrung vor Beginn der praktischen Ausbildung mit psychoanalytischer Krankenbehandlung unter Supervision zu erwerben. Diplom-Psychologen müssen vor Abschluss der Ausbildung ein Jahr = 1 200 Std. Tätigkeit an einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung, die mit ihrem Ausbildungsinstitut einen Kooperationsvertrag geschlossen hat, nachweisen. (PsychThG). Diese Tätigkeit darf erst nach dem Beginn der Ausbildung begonnen werden, um anerkannt zu werden (PsychTh G). Ärzte benötigen ein Jahr Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie oder bei mindestens fünfjähriger praktischer Berufstätigkeit den Nachweis entsprechender Kenntnisse und Erfahrungen.

Interviewpraktikum
Erste praktische Erfahrungen gewinnt ein Ausbildungsteilnehmer, wenn er nach der Teilnahme an einem theoretischen und technischen Seminar zur Praxis der psychoanalytischen Erstuntersuchung eigene Erstuntersuchungen unter Supervision durchführt und diese entsprechend den Regularien des Ausbildungsinstitutes ausarbeitet und vorstellt. Einige Institute haben Ambulanzkonferenzen eingeführt, zu denen auch Ausbildungsteilnehmer (AT) zugelassen sind.

Die praktische psychoanalytische Ausbildung
Zulassung zur praktischen Ausbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Ausbildung in Form psychoanalytischer Krankenbehandlungen unter Supervision ist der erfolgreiche Abschluss der Zwischenprüfung (Vorkolloquium). Die Zulassung zum Vorkolloquium erfolgt durch den örtlichen Ausbildungsausschuss (öAA) des Institutes oder der Arbeitsgemeinschaft, wenn der Ausbildungsteilnehmer

  • seit mindestens 1 ½ Jahren in Lehranalyse ist
  • seit mindestens zwei Semestern an theoretischen Lehrveranstaltungen und Praktika teilgenommen hat
  • am Erstuntersuchungsseminar teilgenommen hat
  • mit Erfolg mindestens 20 eigene psychoanalytische Erstuntersuchungen durchgeführt hat, von denen mindestens 10 von Lehranalytikern supervidiert worden sind und er auf diesem Wege seine Eignung zur klinisch-praktischen Tätigkeit mit Patienten nachgewiesen hat.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung (Vorkolloquium) erhält der Ausbildungsteilenehmer den Status eines Ausbildungskandidaten (AK) der DPV.

Inhalt der praktischen Ausbildung
Inhalt der praktischen Ausbildung in psychoanalytischer Therapie ist die psychoanalytische Krankenbehandlung unter Anleitung (Supervision) dazu ermächtigter Mitglieder der DPV (Lehranalytiker). Die Behandlung erfolgt in einer Frequenz von mindestens vier Sitzungen pro Woche an verschiedenen Tagen, die Praxisanleitung einmal wöchentlich. Zum Abschluss der Ausbildung ist die erfolgreiche Behandlung von mindestens zwei psychoneurotischen Patienten über einen langen Zeitraum (mindestens jeweils 300 Behandlungsstunden) erforderlich. Die beiden Behandlungen müssen von jeweils verschiedenen Lehranalytikern supervidiert worden sein. Eine der beiden Behandlungen kann auch eine Kinderanalyse sein, die nach den Richtlinien der DPV für die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychoanalyse beurteilt wird. Die im Abschlusskolloquium vorgestellte Analyse muss jedoch eine Erwachsenenanalyse sein.
Für die Aus- und Weiterbildung in analytischer Psychotherapie zur Krankenbehandlung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung (Richtlinien-Psychotherapie) gelten für Ärzte und Psychologen die Bestimmungen der als Aus- und Weiterbildungsstätte anerkannten Institute und Arbeitsgemeinschaften.

Technisch-kasuistische Seminare
Nach der Zulassung zur praktischen Ausbildung nimmt der Ausbildungskandidat (AK) regelmäßig an den unter Leitung von Lehranalytikern als Gruppenarbeit organisierten "Fallseminaren" teil. Diese Teilnahme ist bis zum Abschluss der Ausbildung obligatorisch. Diese Seminare geben den Ausbildungskandidaten Gelegenheit im Kreis von anderen Ausbildungskandidaten ihre Fälle vorzustellen, sich miteinander zu vergleichen und über die individuelle Fallsupervision hinausgehende behandlungstechnische Ansichten in die eigenen Konzeptualisierungen aufzunehmen.

Ausbildungsabschluss
Der Abschluss der psychoanalytischen Ausbildung nach den Ausbildungsrichtlinien der DPV (privatrechtlicher Abschluss)

! Die berufsrechtlichen Abschlüsse für Psychologen nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und für Ärzte nach den Weiterbildungsrichtlinien der Landesärztekammer werden durch die Institute und Arbeitsgemeinschaften örtlich organisiert.

Das Kolloquium
Ziel der psychoanalytischen Ausbildung ist der Erwerb der Fähigkeit zur selbständigen Durchführung psychoanalytischer Behandlungen nach den Standards der DPV/IPV. Die Ausbildung wird mit dem Kolloquium vor der Mitgliederversammlung der DPV über eine vom Ausbildungskandidaten schriftlich vorgelegte und mündlich ergänzte Darstellung und Diskussion einer erfolgreich durchgeführten psychoanalytischen Krankenbehandlung abgeschlossen. Für das Kolloquium kann sich die Mitgliederversammlung in überregional zusammengesetzte kleineren Gruppen aufteilen. Die Leitung des Kolloquiums übernimmt ein vom zentralen Ausbildungsausschuss (zAA) eingesetztes Gremium aus Vorsitzendem und Beisitzern ( meist zwei, davon einer aus dem Institut des Ausbildungskandidaten).

Voraussetzungen für die Meldung zum Kolloquium
Die Meldung zum Kolloquium erfolgt in der Regel auf Antrag des Ausbildungskandidaten durch den örtlichen Ausbildungsausschuss (öAA), wenn

  • eine ausreichende Anzahl von Lehranalysestunden vorliegt (in der Regel begleitet die Lehranalyse die gesamte Ausbildung)
  • mindestens zwei psychoanalytische Krankenbehandlungen zum Zeitpunkt des Kolloquiums über einen ausreichend langen Zeitraum stattgefunden haben (insgesamt mindestens 600 Stunden mit 4 Sitzungen pro Woche, in der Regel mindestens 300 Behandlungsstunden pro Patient) und erfolgreich verlaufen sind
  • die beiden die Behandlungen begleitenden Supervisoren in einem schriftlichen Supervisionsgutachten zu einer ausreichend guten Beurteilung des Ausbildungskandidaten kommen
  • der Nachweis über die regelmäßige Teilnahme am technisch-kasuistischen Seminar erbracht ist
  • ein zusammenfassendes Votum des Institutes oder der Arbeitsgemeinschaft zum Ausbildungsverlauf des Ausbildungskandidaten vorliegt (sog. "Institutsvotum")

Zulassung zum Kolloquium
Über die Zulassung zum Kolloquium entscheidet der zentrale Ausbildungsausschuss (zAA). Er hat zur Prüfung der Kolloquiumsunterlagen eine Zulassungskommission eingesetzt. Diese ist berechtigt, die Zulassung auszusprechen.

Entscheidung über den Abschluss
Über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird meist unmittelbar nach dem Kolloquium in zwei Abstimmungsschritten entschieden. Zunächst erstellen die im Kolloquium anwesenden Mitglieder der DPV ein Meinungsbild, das nach Diskussion in geheimer Abstimmung gebildet wird. Dieses Meinungsbild zusammen mit der Beurteilung des Vorsitzenden und der Beisitzer wird dem zentralen Ausbildungsausschuss (zAA) zur Beratung und nachfolgenden geheimen Abstimmung durch die Ausschussmitglieder vorgelegt. Sind beide Abstimmungen positiv, schlägt der zentrale Ausbildungsauschuss (zAA) den Ausbildungskandidaten der Mitgliederversammlung der DPV zur Aufnahme als Mitglied (M) in die Fachgesellschaft vor.

Der Abschluss der Ausbildung zum analytischen Psychotherapeuten (berufsrechtlicher Abschluss)
Die Institute und Arbeitsgemeinschaften der DPV bieten neben der privatrechtlich organisierten Ausbildung zum "Psychoanalytiker (DPV)" mit der Möglichkeit, als Mitglied in die Fachgesellschaft der "Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung" aufgenommen zu werden, auch die für den berufsrechtlichen Abschluss als "Psychologischer Psychotherapeut" oder als "Ärztlicher Psychotherapeut" mit der Bereichsbezeichnung "Psychoanalyse" notwendigen Aus- und Weiterbildungsinhalte an. Da die berufsrechtlichen Abschlüsse für Diplom-Psychologen in der Verantwortung der nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) als Ausbildungsstätte anerkannten Institute und Arbeitsgemeinschaften der DPV liegen, stellen diese die dafür erforderlichen Ausbildungsanteile sicher. Für diesen Abschluss maßgeblich ist die jeweilige nach den Ausführungsbestimmungen der Bundesländer erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PsychThG-APrV). Ärzte erhalten nach erfolgreichem Abschluss der psychoanalytischen Weiterbildung nach den Richtlinien der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern von den dazu befugten Ärzten der Institute und Arbeitsgemeinschaften ein Weiterbildungszeugnis für die Landesärztekammer.